Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsabschluss
1.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch die Ausführung der Bestellung zustande. In Einzelfällen behalten wir uns vor, unsere schriftliche Auftragsbestätigung noch einmal rückbestätigen zu lassen.
1.2. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Textform. Mündliche Absprachen sind unwirksam.
1.3. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich zugestimmt.
1.4. Wir liefern grundsätzlich nur gegen Vorauszahlung.
1.5. Für Bestandskunden können – vorbehaltlich einer positiven Prüfung der Kreditwürdigkeit sowie in Abhängigkeit vom Auftragswert und der Art der bestellten Produkte (z. B. Serienmodelle oder individuell gefertigte Sonderlösungen) – abweichende Zahlungsbedingungen gewährt werden.
1.6. Bei Kunden, die länger als 12 Monate keine Bestellung getätigt haben, oder wenn nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers auftreten, behalten wir uns vor, die Lieferung von einer Sicherheitsleistung, einer Vorauszahlung oder einer Teilvorauszahlung abhängig zu machen. Wird die geforderte Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
1.7. Die Lieferzeit beginnt erst nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung.
1.8. Unsere Produkte werden ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB verkauft. Der Erwerb durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
2. Preise
2.1. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ab unserem Lager Ahlten/Lehrte.
2.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3. Sollte der Kunde eine schnellstmögliche Lieferung wünschen, gilt der Angebotspreis auch bei einer Beschaffungszeit von mehr als drei Monaten.
2.4. Verlangt der Kunde hingegen eine längere Lieferzeit als von uns erforderlich (z. B. auf Wunsch der Lagerung oder einer späteren Abnahme), behalten wir uns vor, Preissteigerungen, die nach Ablauf von drei Monaten entstehen, an den Kunden weiterzugeben.
3. Lieferzeiten und Lieferverzögerungen
3.1. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zugesagt. Auch Angaben in Auftragsbestätigungen wie z. B. „ca. KW XX“ stellen lediglich voraussichtliche Lieferzeiträume dar und begründen keine Lieferverpflichtung zu einem festen Termin.
3.2. Im Falle einer vereinbarten Vorauszahlung weisen wir darauf hin, dass der unverbindliche Liefertermin auf Basis fristgemäßer Zahlungen kalkuliert ist.
3.3. Bei Lieferverzögerungen hat der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
3.4. Der Verkäufer ist für Lieferverzögerungen nur verantwortlich, soweit diese auf Umstände zurückzuführen sind, die er zu vertreten hat. Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegende Hindernisse – z. B. behördliche Maßnahmen – berechtigen den Verkäufer, die Lieferung für die Dauer der Behinderung zu verschieben. Der Verkäufer wird den Käufer in solchen Fällen unverzüglich informieren und nach Möglichkeit eine Ersatzlieferung oder einen alternativen Lieferweg anbieten.
4. Gefahrübergang und Transport
4.1. Erfolgt die Lieferung durch Abholung durch den Käufer oder durch einen von ihm beauftragten Spediteur, gilt EXW (Ex Works / Ab Werk) gemäß Incoterms® 2020, Lagerstandort Ahlten/Lehrte. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Bereitstellung der Ware und Anzeige der Abholbereitschaft auf den Käufer über.
4.2. Erfolgt der Versand durch einen von uns beauftragten Transportdienstleister, gilt FCA (Free Carrier), Lagerstandort Ahlten/Lehrte, gemäß Incoterms® 2020. Die Gefahr geht in diesem Fall mit Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer auf den Käufer über, unabhängig davon, ob die Frachtkosten dem Käufer gesondert oder pauschal in Rechnung gestellt werden.
4.3. Das Transportrisiko trägt in allen Fällen der Käufer ab dem jeweiligen Gefahrenübergang. Wir empfehlen dem Käufer, eine Transportversicherung abzuschließen oder anderweitig Vorsorge zu treffen.
4.4. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung auf äußere Schäden und Fehlmengen zu überprüfen. Offensichtliche Transportschäden (z. B. beschädigte Verpackung oder sichtbare Mängel an der Ware) sind bei Warenannahme gegenüber dem Frachtführer unter Vorbehalt zu dokumentieren und uns am Tag der Lieferung schriftlich unter Beifügung aussagekräftiger Fotos mitzuteilen.
4.5. Verdeckte Schäden, die bei der äußeren Prüfung nicht erkennbar waren, sind innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, ebenfalls mit entsprechender Dokumentation (Fotos, Beschreibung des Schadens).
4.6. Die Einhaltung dieser Fristen ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Transportschäden gegenüber dem Transportdienstleister oder uns. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Lieferung in Bezug auf äußerlich erkennbare Mängel als genehmigt. § 377 HGB bleibt unberührt.
4.7. Käufer ist verpflichtet, eine Lieferadresse anzugeben, die eindeutig einer gewerblichen Nutzung zuzuordnen ist. Eine Lieferung an Privatadressen ist ausgeschlossen. Der Käufer sichert zu, dass die angegebene Lieferadresse den Anforderungen einer gewerblichen Zustelladresse entspricht. Sollte der Transportdienstleister die Zustellung aufgrund einer nicht gewerblichen Lieferadresse verweigern oder zusätzliche Kosten verursachen, trägt der Käufer sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten sowie etwaige Verzögerungen.
5. Abnahmeverzug
5.1. Gerät der Käufer in Abnahmeverzug, sind wir berechtigt, eine pauschale Lagerkostenentschädigung in Höhe von 10€ pro Tag und Palettenstellplatz zu berechnen.
6. Verpackung und Entsorgung
6.1. Wir sind gemäß den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) an einem dualen System beteiligt und lizenzieren unsere Verkaufsverpackungen über Interzero – Duale Systeme Deutschland GmbH. Verpackungen, die bei Endnutzern anfallen, die privaten Haushalten gleichgestellt sind (z. B. Hotels, Gaststätten, Kantinen, Cafés oder vergleichbare Einrichtungen), sind ordnungsgemäß lizenziert. Diese Endnutzer können die Verpackungen über die üblichen kommunalen Sammelsysteme entsorgen.
6.2. Verpackungen, die an Wiederverkäufer, Großhändler oder sonstige gewerbliche Abnehmer geliefert werden, können entweder auf Kosten des Kunden an uns zurückgesendet oder alternativ vom Kunden selbst ordnungsgemäß gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsorgt werden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
7.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren gegen Dritte erwachsen. Der Abtretung unterliegt nur der Betrag, der unserer Forderung entspricht; einen darüber hinausgehenden Gewinn oder Aufschlag behält der Käufer.
7.3. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
7.4. Auf unser Verlangen hat der Käufer die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung erforderlichen Angaben zu machen, sämtliche Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
7.5. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind nur zulässig, soweit die Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt gewahrt bleiben. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf abgetretene Forderungen, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
7.6. Befindet sich der Käufer mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt hiervon unberührt.
8. Gewährleistung
8.1. Bei gewerblicher Nutzung gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.
8.2. Der Käufer hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
8.3. Unsere Haftung beschränkt sich auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung des Kaufpreises. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Zahlung
9.1. Bei Lieferung auf Rechnung ist diese zahlbar innerhalb von 10 Tagen netto.
9.2. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.
10.2. Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz.
10.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 11.11.2025